Fahrschulbetriebswirtschaft-Seminar § 18 Abs. 1 Nr. 5 (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 FahrlG alt)
- Voraussichtlich im Monat Januar/Februar 2024 geplant. (Kursgeld 1200,00 €)
Termine Fahrlehrer/innen
Allgemeine Fortbildung nach § 53 Abs. 1 Fahrlehrer Gesetz (ehemalig § 33a Abs. 1 FahrlG )
- 09. November 2024 eintägige (Kursgeld 300,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
Fortbildung nach § 53 Abs. 2 Fahrlehrer Gesetz (ehemalig § 33 a Abs. 2 FahrlG)
für ASF und/oder FES Seminarleiter/innen
- 27. Dezember 2024 ASF (Kursgeld 300,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
- 28. Dezember 2024 FES (Kursgeld 300,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
*Fortbildung nach § 53 Abs. 3 Fahrlehrer Gesetz Ausbildungsfahrlehrer/in
- 15.November 2024 (Kursgeld 300,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer/in §§ 16 Abs.1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
- wird an den Fahrlehrerausbildungsstätten durchgeführt
§ 8 Berufskraftfahrer Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), Weiterbildung für Fahrlehrer/innen und Dozenten im Einsatz der Berufskraftfahrerschulung
- 22.November 2024 eintägig (Kursgeld 300,00 € pro Teilnehmende und Tagesveranstaltung)
Wichtig für alle Termine: Veranstaltungsorte
19053 Schwerin, Platz der Freiheit 1
oder
19061 Schwerin, Siemensstraße 1b, bei IVECO Nutzfahrzeuge (NUFA)
Bitte fragen Sie nach dem Veranstaltungsort, um Irrtümer zu vermeiden.
Beginn aller Veranstaltungen ist auf 08:45 Uhr bis 16:30 Uhr festgelegt.
Änderungen bleiben vorbehaltlich, es können auch andere Termine organisiert werden.
Anmeldungen möchten, bitte, mindestens 14 Tage vorher, auch über die info@petermaennchen-fahrschule.de erfolgen. Es gelten die AGB vom Bildungsträger.